Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit VIP Mobilitätsmanagement.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen VIP Mobilitätsmanagement (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Der Anbieter bietet verschiedene Mobilitätsdienstleistungen an, insbesondere:

  • Concierge-Mobilitätspaket: Vollständige Organisation aller Transportbedürfnisse aus einer Hand
  • Eventtransport-Management: Koordinierte Transportlösungen für private und geschäftliche Veranstaltungen
  • Personalisierte Fahrzeugbereitstellung: Maßgeschneiderte Fahrzeugauswahl gemäß individueller Präferenzen

2.2 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Anbieters und aus den dazugehörigen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

2.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3.2 Die Bestellung bzw. Buchung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung bzw. Buchung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.

3.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise des Anbieters verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern nichts anderes angegeben ist.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.

4.3 Bei Vertragsabschluss ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn.

4.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn) ist der gesamte Preis sofort fällig.

4.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu fordern. Falls dem Anbieter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Anbieter berechtigt, diesen geltend zu machen.

5. Stornierung und Umbuchung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Bei Rücktritt des Kunden kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen.

5.3 Der Anbieter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalieren:

  • bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 20% des vereinbarten Preises
  • 29 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40% des vereinbarten Preises
  • 14 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60% des vereinbarten Preises
  • 6 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 80% des vereinbarten Preises
  • 1 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Preises

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Anbieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 Umbuchungswünsche des Kunden (z.B. bezüglich Datum, Zeit oder Leistungsumfang) können, sofern möglich, bis 7 Tage vor Leistungsbeginn berücksichtigt werden. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt von CHF 50,- pro Umbuchungsvorgang erheben.

6. Pflichten des Anbieters

6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Kunden zu erbringen.

6.2 Der Anbieter stellt sicher, dass alle eingesetzten Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

6.3 Der Anbieter stellt sicher, dass alle eingesetzten Fahrer über die erforderlichen Führerscheine und Qualifikationen verfügen.

6.4 Der Anbieter bemüht sich um größtmögliche Pünktlichkeit. Er kann jedoch keine Gewähr für die Einhaltung von Fahrzeiten übernehmen, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, insbesondere bei Verkehrsstaus, Unfällen, Witterungsbedingungen oder höherer Gewalt.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge und Einrichtungen des Anbieters pfleglich zu behandeln und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

7.3 Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden an den Fahrzeugen und Einrichtungen des Anbieters.

7.4 Bei der Buchung von Fahrzeugbereitstellungen ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter über die vorgesehene Nutzung und eventuelle Besonderheiten (z.B. besonders wertvolles Transportgut) zu informieren.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Für andere Schäden haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.4 Die Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder sonstigen mitgeführten Gegenständen ist auf CHF 1'000,- pro Person begrenzt, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

8.5 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten) oder zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen (Nutzungsdaten).

9.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten, die unter www.vip-mobilitaetsmanagement.ch/privacy abrufbar ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025